EU-Taxonomie
Unter der “Sustainable Finance Strategy” wurde mit der EU-Taxonomie ein Klassifizierungssystem definiert, das klar festlegt, welche Wirtschaftsaktivitäten einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit und somit zum European Green Deal leisten. Ziel ist es, nachhaltige Investitionen von und in Unternehmen zu fördern, indem durch Offenlegung (“Sustainable Finance Disclosure Regulation” & “Corporate Sustainability Reporting Directive”) und einer klaren Nachhaltigkeitsbewertung (EU-Taxonomie) Transparenz für Investor*innen geschaffen wird.[1]
Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft wird in der EU-Taxonomie als eigenes Umweltziel aufgeführt, dementsprechend werden auch in dem Bereich Kreislaufwirtschaft klare Bewertungskriterien von Wirtschaftsaktivitäten definiert.
DIN EN 17902:2024-05
Normen und eine Standardisierung helfen in der Kreislaufwirtschaft Eigenschaften wie (Reparierbarkeit etc.) umsetzbar und zwischen Unternehmen und Produkten vergleichbar zu machen.
Die Norm zielt darauf ab, Möbelherstellende dabei zu unterstützen, Produkte und Entwicklungsprozesse auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, und zwar durch die Fähigkeit zur Demontage/Remontage eines Produkts, wodurch mehrere CE-Aspekte wie Austauschbarkeit, Aufrüstbarkeit, Wiederverwendung, Reparatur, Aufarbeitung, Aufbereitung und Recycling ermöglicht werden.
Es sind Leitlinien enthalten und eine Reihe von Kriterien, auf deren Grundlage die Zugänglichkeit und die Möglichkeit zum/zur Ausbau/Ersatz/Remontage von vorrangigen Teilen von Produkten bewertet werden kann. Die angegebenen Kriterien sind für die Konstruktion eines Produkts vorgesehen und gelten für verschiedene Ausführungen, Werkstoffe oder Bauweisen.[2]
https://www.wpk.de/nachhaltigkeit/kompass/regulatorische-anforderungen/eu-taxonomie-verordnung/