Mit der “Ecodesign for Sustainable Product Regulation” werden neue Anforderungen an Produkte formuliert, die den gesamten Lebenszyklus eines Produktes abdecken und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Verlängerung der Produktlebensdauer dienen sollen. Produkte sollen demnach eine verbesserte Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit aufweisen, außerdem sollen Höchstgehalte an sogenannten besorgniserregenden Stoffen, Ressourceneffizienz, Rezyklatanteil, Wiederaufbereitung und das Recycling des Produktes berücksichtigt werden. Des Weiteren werden auch Informationsanforderungen, wie die Ausweisung des CO2- bzw. Umweltfußabdruckes notwendig. Diese Vielzahl an Informationen sollen durch die Einführung eines digitalen Produktpässes, zugeschnitten auf die jeweilige Produktgruppe, für relevante Akteure des Produktlebenszyklus (Verbraucher*innen, Industrie und Behörden) vollständig oder teilweise zugänglich gemacht werden. Zur Kommunikation der Umwelteigenschaften der Produkte gegenüber Verbraucher*innen soll ergänzend zur Energieverbrauchskennzeichnung ein Reparierbarkeits-Index bzw. ein Ökodesign-Label dienen.
Das konkrete Anforderungsniveau der einzelnen Nachhaltigkeitsaspekte wird durch delegierte Rechtsakte definiert, zu deren Erlass die EU-Kommission befugt sein wird. Neben produktspezifischen Regulierungen können auch horizontale, das heißt, verschiedene Produktgruppen übergreifende Mindestanforderungen gesetzt werden.
Betroffenen Unternehmen wird eine Übergangszeit von 18 Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen Produktverordnung eingeräumt. Den Anliegen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) soll besondere Berücksichtigung entgegengebracht werden. So sind sie von manchen Anforderungen ausgenommen, des Weiteren sind die EU-Kommission und -Mitgliedstaaten zu verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen finanzieller, technischer und organisatorischer Art verpflichtet (z.B. Erstellung von Leitlinien, digitale Instrumente, Fachschulungen). Zwei weitere Neuerungen: Für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten künftig Ökodesign-Kriterien, um die Beschaffung nachhaltigerer Produkte zu fördern. Das in der Öffentlichkeit viel beachtete Verbot der Vernichtung gebrauchsfähiger Produkte bestimmter Textilien und Schuhe wird durch die ESPR ab Juli 2026 gelten. Es kann künftig auf andere Produktgruppen ausgeweitet werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind vorübergehend davon ausgenommen.
Basierend auf den Umweltauswirkungen und ihrer Relevanz können spezifische Anforderungen für einzelne Produktgruppen sowie übergreifende „horizontale” Anforderungen definiert werden. Mögliche horizontale Produktanforderungen könnten sein: Haltbarkeit (inkl. Reparierbarkeit), Recyclebarkeit, Leichtbauweise, Recyclinganteil aus Verbraucherabfällen und nachhaltige Beschaffung. Für die Möbel- und Interieurbranche könnten folgende spezifische Anforderungen relevant sein:
- Emissionen aus der Möbelproduktion
- Mindestanteil an Rohstoffen mit Nachhaltigkeitszertifizierung
- Mindestanteil an recycelten Materialien
- Sicherer, einfacher und zerstörungsfreier Zugang zu recycelbaren Komponenten
- Verwendung leicht recycelbarer Materialien oder Materialkombinationen
- Begrenzung der Anzahl verwendeter Materialien und Komponenten
- Kompatibilität mit gängigen Werkzeugen und Ersatzteilen
- Mindestanforderung an Zuverlässigkeit
- Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Ersatzteilen
- Verwendung standardisierter Komponenten
- Mindestanteil an Energie aus kohlenstoffarmen Quellen
- Verfügbarkeit von Garantien und Produktinformationen[1]
Unternehmen können sich bereits jetzt mit den möglichen Anforderungen für Möbel auseinandersetzen und sich über die eigenen Produkte Gedanken machen. Welche genauen Anforderungen zu berücksichtigen sind, bleibt derweil abzuwarten.
Am 16 April hat die europäische Kommission den weiteren Arbeitsplan von 2025 bis 2030 vorgelegt indem erneut betont wird, das Möbel neben Textilien, Reifen und Elektronik besonders im Fokus stehen werden.[2]
[1] https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC138903
[2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025DC0187&qid=1744814743855